Ausbildung zum Privatflugzeugführer / Erwerb des PPL(A) nach EU-FCL auf ReiseMotorSegler (“RMS” bzw. “TMG” )
Für Mitglieder unseres Vereins bieten wir auch die Möglichkeit die Privatpilotenlizenz “PPL(A)” für Flächenflugzeuge ausschließlich auf Motorsegler zu erwerben. Das heißt es wird ein international gültiger PPL(A) erworben und die Klassenberechtigung “TMG” (engl. touring motorglider) eingetragen. In die Klasse der Reisemotorsegler gehören z.B. der SF25 “Falke” oder auch die HK36 “Super Dimona”, beides in Deutschland oft anzutreffende Muster.
Nach Erhalt des Luftfahrerscheins ist es möglich (außerhalb unseres Vereins) weitere Klassenberechtigungen hinzuzufügen – z.B. “SEP”-Land, will heißen “Einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge”. In diese Klasse gehören z.B. die Reihen der verbreiteten Cessna 172.
Ausbildung nach EU-FCL heißt, dass wir nach den luftrechtlichen Regularien ausbilden, die in den EU-Staaten seit geraumer Zeit verbindlich sind. Die betrifft die eigentliche theoretische und praktische Ausbildung, die Lizensierung und die Tauglichkeitsvorschriften.
Folgende allgemeine Vorrausetzungen sind zu erfüllen:
Mindestalter von 16 Jahren bei Ausbildungsbeginn
Mindestalter von 17 Jahren zum Erlangen der Lizenz
Tauglichkeitszeugnis (mind. Klasse 2)
Beibringung eines Führungszeugnisses
Beibringung eines Auszugs aus dem Verkehrszentralregister
Dabei sollten weder Vorstrafen noch ein gut gefülltes Konto in Flensburg vorliegen.
Wie schon erwähnt dürfen wir nur Vereinsmitglieder ausbilden, die Mitgliedschaft bei uns ist also ebenfalls Bedingung.
Die fachlichen Voraussetzungen für den Lizenzerwerb:
theoretische Ausbildung
Flugausbildung
werden im Verein geschaffen, dazu gibt’s ja die Ausbildung. Im Allgemeinen werden die notwendigen Stunden in den Fächern:
Luftrecht
Metorologie
Navigation
Technik
Menschliches Leistungsvermögen (oder auch human factors and limitations)
im Winter an den Wochenenden angeboten. Sollte der Beginn im Winter verpasst worden sein, ist ein Mindestmaß an Theorieunterricht notwendig, das zu jeder Zeit von den ausbildenden Lehrern u.U. im Einzelunterricht vermittelt wird. Die Flugausbildung findet das ganze Jahr über statt, im Winter vorrangig an den Wochenenden nach Absprache. Da wir ein Verein mit Schwerpunkt Segelflug sind, haben wir im Sommer die Ausbildung in den Segelflugbetrieb integriert.
Der für den Erhalt des notwendigen Sprechfunkzeugnisses notwendige Unterricht wird außerhalb des Vereins absolviert, Prüfungen sind generell amtlich und finden nicht im Verein statt und werden auch durch diesen nicht organisiert. Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung bei der Luftfahrtbehörde erfolgt aber ebenso wie die Anmeldung zur praktischen Prüfung über den Ausbildungsleiter des Vereins.
Die praktische (Flug)ausbildung umfasst mindestens 45h, davon mindestens 25h mit Lehrer und mindestens 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein- Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km.
Während dieser Ausbildung wird der Bewerber alle notwendigen Elemente der Luftfahrzeugführung erlernen (wie z.B. den Horizontalflug, Steig- und Sinkflug, Kurven im Horizontal- sowie Steig- und Sinkflug, Start und Landung, Triebwerks- und Propellerbedienung u.v.m.). Ein großer Teil der Flüge wird als Überlandflüge durchgeführt werden, damit werden schrittweise navigatorische Übung aufgebaut und um einem “Klammern” an den Flugplatz vorzubeugen, obwohl das Beherrschen einer sauber aufgebauten Platzrunde natürlich auch zum Rüstzeug eine Piloten gehört und entsprechend geschult wird, ebenso wie das Starten und Landen auf einem Verkehrsflughafen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Prüfungen bestanden erhält der Bewerber seinen Luftfahrerschein “PPL(A)”, der ihn zum Führen von Reisemotorseglern unter Sichtflugbedingungen und nach Sichtflugregeln am Tage berechtigt.
Weitere Berechtigungen, wie die zum Schleppen von Segelflugzeugen, weitere Klassenberechtigungen oder eine Nachtflugberechtigung können später hinzukommen.