Ausbildung – Segelflug (SPL)

“Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL)”

Segelfliegen ist etwas Tolles – keine Frage.
Wer einmal mitgeflogen ist und nicht mehr loskommt, muss entweder öfter kommen und einfach mit fliegen, oder selbst das Fliegen erlernen.
Um wirklich selbstständig ein Segelflugzeug bewegen zu dürfen, braucht man eine entsprechende Lizenz – auch Luftfahrerschein genannt. Das ist so etwas wie ein Führerschein, aber eben für (Segel)flugzeuge.

Jeder der mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen möchte, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– Vollendung des 14. Lebensjahres

Flugtauglichkeit: mindestens Klasse 2
(Spätestens vor dem ersten Alleinflug muss ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis     vorliegen. Dies wird von einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle ausgestellt und muss regelmäßig erneuert werden. Die Untersuchungsintervalle sind abhängig vom Lebensalter).

Eignung gemäß § 24 LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungsordnung)
(Zitat: “Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn (…) keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben. (…) Tatsachen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfach rechtskräftig festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. (…)” / Zitat Ende – deswegen auch:

– Polizeiliches Führungszeugnis (dieses kann man auch online beantragen: (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)

Einverständniserklärung der Eltern
(Nur für Bewerber unter 18 Jahren: Es  muss bei Ausbildungsbeginn eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen, wobei es auch möglich ist, die schriftliche Zustimmung in Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds abzugeben).

Mitgliedschaft im Verein:
Segelflug ist eine Gemeinschaftssache. Jeder, der bei uns mit der Ausbildung anfangen möchte, muss zunächst Mitglied werden. Das auch bei allen anderen Luftsport-Vereinen so.
Über den Verein sind wir versichert und als Mitglieder können wir die Vereinsstruktur kostengünstig nutzen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann es losgehen.
Bevor es ins Flugzeug geht, steht ein kurzer Unterricht über wichtige Grundlagen an, der das notwendige Wissen über den bevorstehenden Ausbildungsabschnitt beinhaltet.
Für die Schulung in den (weiter unter aufgeführten) praktischen Ausbildungsabschnitten sind die jeweils notwendigen Theorie Kenntnisse zu erwerben.
Im Regelfall wird dies im Winterhalbjahr innerhalb des im Verein durchgeführten Unterrichts erfolgen.

In einem Buch aus den Anfängen der Fliegerei, als noch “tollkühne Männer in ihren fliegenden Kisten” unterwegs waren, schrieb ein “Flugmeister” sinngemäß:

“Flugzeuge sind weder offene Gräber noch Kinderspielzeuge”

Auch wenn dies etwas drastisch formuliert ist, trifft es doch den Kern der Fliegerei – es sagt vieles, wenn nicht alles.
Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein, eine gute Auffassungsgabe sowie ein gewisses technisches Verständnis sind vorteilhaft. Da wir in der Luft nicht einfach mal anhalten können und Unfälle schnell schlimme Folgen haben können, sind Selbstüberschätzung und Draufgängertum schlechte Ratgeber.

Um das für die Prüfung und natürlich das sichere selbstständige Fliegen notwendige Wissen zu erlangen, gibt es etwa 80 h Unterricht in den Theorie Fächern:
 – Luftrecht
– Technik
– Navigation
– Meteorologie
– Menschliches Leistungsvermögen
– Verhalten in besonderen Fällen
– Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)

Die flugpraktische Ausbildung umfasst mehrere Ausbildungsabschnitte und umfasst etwa folgende Punkte im Ausbildungsabschnitt 1:
– Bodeneinweisung
– Startvorgang
– freier Flug / Platzrunde
– Verhalten in besonderen Fällen und Flugzuständen
– Landung

Der erste Ausbildungsabschnitt endet mit der “A-Prüfung”, das sind 3 Platzrundenflüge im Alleinflug.

Es folgt der Ausbildungsabschnitt 2:
 – Übungsflüge im Alleinflug
– Kreisflüge, Kurvenwechsel
– Seitengleitflug (Slip)
– Schnellflug

Werden dies Übungen beherrscht, schließt sich die “B-Prüfung” an, bei der in 3 Alleinflügen das Beherrschen der o.g. Übungen demonstriert  wird und die jeweils mit einer Ziellandung beendet werden.

Es folgen noch:
 – Anfliegen der Thermik
– Zentrieren
– gemeinsames Kreisen in der Thermik
– Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer
– Anflüge und Landungen aus ungewohnter Position mit Lehrer
– Umschulung auf andere Flugzeugmuster und ein
– 30 min Segelflug im Alleinflug

Beendet wird der 2. Ausbildungsabschnitt mit der “C-Prüfung” – 3 Alleinflüge mit Kurvenwechsel, Slip, Hochgezogene Fahrtkurve.

Es folgt der 3. und letzte Abschnitt der Grundausbildung der sich mit der Vorbereitung und Durchführung von Streckenflügen befasst.
Darin enthalten sind u.a. Flüge zur Streckeinweisung,Starts und Landungen auf einem o. mehreren fremdem Flugplätzen, Übungsflüge im Streckenflug im Alleinflug.

Und nach erfolgreicher amtlicher Theorieprüfung die Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenflugs im Alleinflug.

Sind alle Abschnitte erfolgreich absolviert und stehen ca. 30 Flugstunden in Flugbuch und Ausbildungsnachweis, dann steht der (ebenfalls amtlichen) praktischen Prüfung nichts mehr im Wege.
Nach bestandener Prüfung erhält der nunmehr frisch gebackene Lizenzinhaber seine Lizenz, die “SPL“.

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