“Der Erwerb der Klassenberechtigung Reise-MotorSegler (CR TMG) durch Segelflugzeugführer (SPL)”
In der Flugausbildung müssen mindestens 6 Flugstunden, davon 4 mit Lehrer auf TMG enthalten sein. Bestandteil der Ausbildung ist auch ein Alleinüberlandflug von mindestens 150 km mit Zwischenlandung an einem anderen Flugplatz.
Der Beginn der Ausbildung zur Klassenberechtigung TMG setzt voraus:
– ein Mindestalter des Bewerbers von 16 Jahren,
– den Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL).
Eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in einem TMG nachgewiesen wurde, führt dann zum Eintrag der Berechtigung in die Lizenz. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse für den TMG nachweisen.